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Amtliche Bekanntmachungen

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Geesthacht.  Amtliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Hauptsatzung ausschließlich auf der Website www.geesthacht.de.

In der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Hinweise sowie der Link zu den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Nachrichtlich erfolgt dies auch im Geesthachter Anzeiger.

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Ältere Bekanntmachungen finden Sie im Archiv  




26.11.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

B-Plan I/34 „Westhafen II“ Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches

Plangebiet:

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden:             durch die Straßenmitte der Steinstraße (ein Teil der Straßenverkehrsfläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans)

Im Osten:               durch das Flurstück 12427 (Straße Elbblick)

Im Süden:              übergehend in die Wasserflächen des Hafenbeckens und der Elbe im Bereich des Flurstücks 12267

Im Westen:             durch die Ostgrenzen der Flurstücke 12576 und 2203

Übersichtsplan:

Der Ausschuss für Stadt- und Verkehrsplanung hat in seiner Sitzung am 10.08.2021 beschlossen, für das o.g. Plangebiet den Bebauungsplan Nr. I/34 „Westhafen II“ neu aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen sowie die Fortführung einer öffentlichen Wegeverbindung im Hafenpromenadenbereich.

Aufgrund der aktuellen Situation (Hinweis zu SARS-CoV-2 siehe unten) findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nicht in einer Präsenz-Abend-Veranstaltung statt, sondern in Form einer öffentlichen (digitalen) Auslegung/Beteiligung.

Der Entwurf des Planes und die Begründung für das o.g. Gebiet werden zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 08.12.2021 bis einschließlich 14.01.2022  beim Fachdienst Stadtplanung der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses (Hinweis zu SARS-CoV-2 siehe unten) sowie digital im Internet unter www.geesthacht.de öffentlich ausgelegt.

Zusätzlich sind der Inhalt dieser Bekanntmachung und auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse: https://www.geesthacht.de/aktuelles/öffentliche-Auslegungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung nutzen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden (Hinweis zu SARS-CoV-2 siehe unten) zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-mail an das beauftragte Planungsbüro Evers & Partner | Stadtplaner PartGmbB bo@ep-stadtplaner.de gesendet werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über ein Ergebnis. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Nach § 4 Abs. 3 GO ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Geesthacht unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Hinweis entsprechend des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes SH zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung in der Zeit von Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 (Corona):

Das Rathaus - Fachdienst Stadtplanung - ist zurzeit (Stand: 18.11.2021) nur nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.Nr.: 04152/ 13-0 oder per e-mail stadtplanung@geesthacht.de) zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen und unter Beachtung der aktuell geltenden Hygienemaßnahmen zugänglich.

 

Geesthacht, den 19. November 2021

 

Olaf Schulze

Bürgermeister


 

 

 

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