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Amtliche Bekanntmachungen

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Geesthacht.  Amtliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Hauptsatzung ausschließlich auf der Website www.geesthacht.de.

In der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Hinweise sowie der Link zu den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Nachrichtlich erfolgt dies auch im Geesthachter Anzeiger.

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Ältere Bekanntmachungen finden Sie im Archiv  




23.06.2021

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Geesthacht vom 14.09.2018

Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. 2003, 57) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 07.05.2021 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung erlassen:

Artikel 1

§ 8 Absatz 2 Buchstabe a - Hauptausschuss - wird bei der Aufzählung der neben den gesetzlichen Aufgaben gem. § 45 b GO der Entscheidung des Hauptausschusses unterliegenden Angelegenheiten um die folgenden Angaben ergänzt:

9. Erwerb von Grundstücken ab einem Grundstückswert von über 50.000,--EUR bis zu einem Grundstückswert von 250.000 EUR.

10. Abschluss von Leasing-und Mietverträgen ab einer jährlichen Leasingrate bzw. einem jährlichen Mietzins von über 50.000,--EUR bis zu einer jährlichen Leasingrate bzw. einem jährlichen Mietzins von 250.000,--EUR.

Die bisherige Nr. 9 von § 8 Absatz 2 Buchstabe a - Hauptausschuss - wird zu Nr. 11.

Artikel 2

§ 13 wird wie folgt neu gefasst:

§ 13

Veröffentlichungen

(Bekanntmachungsverordnung, §§ 4 a und 10 a BauGB)

(1)
Örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Stadt Geesthacht werden unter Angabe des Bereitstellungstages durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Geesthacht www.bekanntmachungen.geesthacht.de veröffentlicht. In den Zeitungen „Geesthachter Anzeiger“ und „Echo-Wochenblatt“ sowie an der vor dem Haupteingang des Rathauses der Stadt Geesthacht, Markt 15, 21502 Geesthacht, aufgestellten Hinweistafel wird bei Bekanntmachungen, die Rechtsetzungsvorhaben betreffen, unter Angabe der Internetadresse hierauf hingewiesen. Der Hinweis in den Zeitungen muss innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Tagen vor der Bereitstellung im Internet erfolgt sein. Der Hinweis an der Hinweistafel erfolgt am Tag der Bereitstellung im Internet. Mit Ablauf des Tages der Bereitstellung im Internet ist die Bekanntmachung bzw. Verkündung bewirkt; die vorstehend genannten Hinweise stellen keine gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzung dar. Die Bestimmungen der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung –BekanntVO) in ihrer jeweils geltenden Fassung sind zu beachten.

(2)
Im Ausnahmefall sind örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Stadt Geesthacht auf Antrag der Ratsversammlung oder eines Beirats in den in Abs. 1 genannten Printmedien zusätzlich zu veröffentlichen; diese zusätzliche Veröffentlichung stellt keine gesetzliche Wirksamkeitsvoraussetzung dar.

(3)
Jede Person kann sich Satzungen und Verordnungen von der Bezugsadresse Stadt Geesthacht, Fachdienst Zentrale Verwaltung, Markt 15, 21502 Geesthacht kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen werden im Rathaus der Stadt Geesthacht unter der vorstehend angegebenen Adresse zur Mitnahme bereitgehalten

(4)
Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen.

(5)
Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(6)
Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Stadt Geesthacht werden in der Zeitung „Lauenburgische Landeszeitung“ und durch Aushang an der vor dem Haupteingang des Rathauses der Stadt Geesthacht, Markt 15, 21502
Geesthacht, aufgestellten Bekanntmachungstafel bekanntgemacht. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung wird zusätzlich unter der Adresse nach Absatz 1 ins Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes auf www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung zugänglich gemacht.

 

Artikel 3

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 28.05.2021 erteilt.

 

Geesthacht, den 07. Juni 2021

 

Olaf Schulze

Bürgermeister


 

 

 

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