5. Änderungssatzung zur
Satzung der Stadt Geesthacht über die Bildung von Beiräten vom 01.04.1998
Aufgrund der §§ 4, 47d und 47e der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBI. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Januar 2018 (GVOBI. Schl.-H. S. 6) wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung der Stadt Geesthacht vom 27.06.2018 folgende 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Geesthacht über die Bildung von Beiräten erlassen:
Artikel 1
I Allgemeine Vorschriften
1. § 2 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung: § 46 Abs. 8 GO gilt entsprechend.
2. § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Für die Regelung der inneren Angelegenheiten der Beiräte gelten die Bestimmungen der Geschäftsordnung der Ratsversammlung - insbesondere die Vorschriften für Ausschüsse - sinngemäß,mit der Maßgabe, dass es einer vorherigen Beratung der Tagesordnung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister nicht bedarf und die Protokollführung für die Sitzungen durch den Beirat selbst zu gewährleisten ist.
II Spezielle Vorschriften
A Seniorenbeirat
3. § 9 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Der Beirat wählt bei der konstituierenden Sitzung aus seiner Mitte einen Vorstand.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Geesthacht, den 05.07.2018
Olaf Schulze
Bürgermeister