Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

14.12.2012

Amtliche Bekanntmachung über die Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

Widmung von Straßen und Wegen für den öffentlichen Verkehr

Gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der zur Zeit gültigen Fassung wird hiermit für die nachstehend aufgeführten Straßen und Wege, die sich im Eigentum der Stadt Geesthacht befinden bzw. für die der Eigentümer einer Widmung zugestimmt hat, die Widmung für den öffentlichen Verkehr verfügt.

I. Als Ortsstraßen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3a des Straßen und Wegegesetzes:

1. Wilhelm-Holert-Straße, Flurstücke 6613, 10729, 10783, 10785, 10829, 10938, 10939, 10941, 10943, 10945, 10947, 10949, 10951, 10953, 10955, 10957, 10961, 10963, 10965, 10967, 10969, 10971, 10972, 10975, 10977, 10979, 11280 und Teilflächen aus Flurstück 80, 87, 10732, 10874, 11278 und 12023
2. Helga-Weiße-Weg, Flurstücke 3325, 10981, 10983, 10985, 10987, 10989, 10991, 10993, 10995, 10997, 10999, 11001, 11004, 11006, 11008, 11010, 11012, 11014, 11016, 11018, 11037, 12024, 12026, 12028, 12030, 12032, 12034, 12036 und Teilfläche aus 12023
3. Carl-Bung-Weg, Teilfläche aus Flurstück 12023 und 11181
4. Friedrich-Zabel-Ring, Teilfläche aus Flurstück 12023
5. Anneliese-Schmidt-Ring, Teilfläche aus Flurstück 12023
6. Johannes-Krause-Ring, Teilfläche aus Flurstück 12023
7. Querweg, Teilfläche aus Flurstück 4705 im Bereich Baugebiet Finkenweg Ost
8. Querweg, Teilfläche aus Flurstück 4705 im Bereich Finkenweg bei
Haus-Nr. 59 - 61
9. Zöllnersweg, Teilfläche aus Flurstück 129 im Bereich Baugebiet Finkenweg Ost
10. Wilhelm-Mittendorf-Stieg, Teilfläche aus Flurstück 12023
11. Amselstraße, Flurstücke 6722, 6723
12. Bohnenstraße, Teilflächen aus Flurstück 247, 3268 und 3451 im Bereich der Gebäudeaußenkante
13. Unterer Teil Runder Berg Teilstück aus Flurstück 11992, Teilstück aus Flurstück 11042, Flurstück 11988, Flurstück 11989 und Flurstück 12131
14. Erlenweg, Teilfläche aus Flurstück 10916
15. Elbstraße, Treppe zur St. Salvatoris Kirche, Teilstück aus Flurstück 565

II. Als beschränkt öffentliche Straßen (die Art der Beschränkung ist unter den einzelnen Ziffern angegeben) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b des Straßen- und Wegegesetzes:

1 a. Carl-Bung-Weg, Geh- und Radweg - Verbindungsweg zum Finkenweg
Teilfläche aus Flurstück 11181
2 a. Johannes-Krause-Ring, Gehwegverbindungen Richtung Spielplatz neben Haus-
Nr. 12 und 14 Teilfläche aus Flurstück 12023
3 a. Querweg, Geh- und Radweg - Verbindungsweg Teilfläche aus Flurstück 4705
zum Finkenweg zwischen Wilhelm-Holert-Straße Haus-Nr. 31 - 33
4 a. Finkenweg, Verbindungsweg zur Wilhelm-Holert-Straße Flurstück 3375 und
Teilfläche aus 12023 Höhe Finkenweg Haus-Nr. 41 - 43

Der Gebrauch dieser Straßen und Wege ist jedermann im Rahmen der Widmung gestattet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeister der Stadt Geesthacht, Fachdienst Verwaltung Umwelt und Bauen, Markt 15, 21500 Geesthacht, Zimmer 505, einzulegen.

Geesthacht, den 12.12.2012

Stadt Geesthacht

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

Zum Seitenanfang (nach oben)