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10.12.2010

Amtliche Bekanntmachung über die Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper in der Stadt Geesthacht

Gemäß § 24 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 1991 (BGBl. I S. 169) in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Sprengstoffrechts (AusfVO SprengRecht) vom 05. August 1977 (GVOBl. Schl.-H. S. 269) wird folgendes für den Bereich des Ortsgebietes der Stadt Geesthacht allgemein angeordnet :

Am 31. Dezember 2010 und 01. Januar 2011 dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II bzw. Kategorie 2 nur nach folgender Maßgabe verwendet (abgebrannt) werden:

Feuerwerksraketen und so genannte „Römische Lichter“ sowie damit vergleichbar wirkende Feuerwerkskörper (Feuerwerkskörper der Klasse II bzw. Kategorie 2) dürfen in einem Umkreis von 180 Metern um reetgedeckte Häuser wegen der besonderen Brandgefährdung nicht abgebrannt/ verwendet werden.

Kanonenschläge, Knallfrösche und sonstige Feuerwerkskörper der Klasse II bzw. Kategorie 2 dürfen nur in einem Abstand von mindestens 50 Metern zu Reetdachhäusern abgebrannt werden.

Ferner dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II bzw. Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung zum Jahreswechsel 2010/ 2011 innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage nur von 17:00 Uhr bis 01:00 Uhr abgebrannt werden.

Zuwiderhandlungen können gem. § 46 Nummer 9 1. SprengV i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 16 u. Absatz 2 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass es nach den Bestimmungen der Landesverordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen (Heißluftballonverordnung-HlbVO) vom 04. August 2009 (GVOBl Schl.-H. S. 566) wegen der hiermit verbundenen Brandgefahren ebenfalls verboten ist, Himmelslaternen (sog. Skylaternen) aufsteigen zu lassen. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet werden.

Geesthacht, den 02. Dezember 2010

Dr. Volker Manow
Bürgermeister
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