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14.09.2012

Amtliche Bekanntmachung über die öffentliche Versteigerung von Fundsachen gemäß § 979 BGB

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

Am Dienstag, dem 16. Oktober 2012 findet ab 14:00 Uhr auf dem städtischen Baubetriebshof, Mercatorstraße 14, die öffentliche Versteigerung von Fundsachen statt.

Versteigert werden Fundsachen der unterschiedlichsten Art (z.B. Fahrräder, Handys etc.), für welche die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten abgelaufen ist. Die zur Versteigerung stehenden Fahrräder und sonstigen Fundgegenstände können am Tag der Versteigerung ab 13:30 Uhr vor Ort besichtigt werden.

Die Versteigerung erfolgt meistbietend gegen Barzahlung, wobei der Zuschlag nur auf ein Gebot erteilt werden kann, dass mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes der Sache
erreicht (Mindestgebot). Die Fundgegenstände werden hierbei im augenscheinlichen Zustand unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung veräußert.

Geesthacht, den 11. September 2012

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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