Hilfsnavigation
Rathaus
© Stephan Darm 
Quickmenu
Volltextsuche
Seiteninhalt

17.06.2005

Abstimmungsbekanntmachung 19. Juni 2005

Abstimmungsbekanntmachung



1.         Am 19. Juni 2005 findet die Abstimmung zum Bürgerentscheid „Verbleib der städtischen Wohnungen im Eigentum der Stadt Geesthacht“ in der Stadt Geesthacht statt.

Die Abstimmung dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.         Die Stadt Geesthacht ist in 18 allgemeine Abstimmungsbezirke eingeteilt.

In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den Abstimmungsberechtigten in der Zeit vom 16. Mai bis 29. Mai 2005 übersandt worden sind, sind der Abstimmungsbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem der oder die Abstimmungsberechtigte das Abstimmungsrecht ausüben kann.

3.         Abstimmungsberechtigte können nur in dem Abstimmungsraum des Abstimmungsbezirks abstimmen, in dessen Abstimmungsverzeichnis sie eingetragen sind.

Die Abstimmenden werden gebeten, die Abstimmungsbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Pass zur Abstimmung mitzubringen.

Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Abstimmungsraum ausgegeben werden.

Jede/ Jeder Abstimmende hat 1 Stimme. Die / Der  Abstimmende gibt ihre oder seine Stimme in der Weise ab, dass sie oder er auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder anders eindeutig kenntlich macht, ob sie oder er die gestellte Frage mit Ja oder Nein abstimmt.

Der Stimmzettel muss von der/dem Abstimmenden in einer Abstimmungszelle des Abstimmungsraums oder in einem beson­deren Nebenraum gekennzeichnet und so zusammengefaltet werden, dass sein Inhalt verdeckt ist.

4.         Die Abstimmungshandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Abstimmungsbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Störung des Abstimmungsgeschäfts möglich ist.

5.         Abstimmende, die einen Abstimmungsschein haben, können an der Abstimmung

a.            durch Stimmabgabe in einem beliebigen Abstimmungsbezirk oder

b.            durch Briefabstimmung
teilnehmen.

Wer durch Briefabstimmung abstimmen will, muss sich von dem Gemeindeabstimmungsleiter der Stadt Geesthacht, Rathaus, Bürgerbüro, Markt 15, den amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Abstimmungsumschlag sowie einen amtlichen Abstimmungsbriefumschlag be­schaffen und den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Abstimmungsumschlag) und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig an den Gemeindeabstimmungsleiter absenden, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18.00 Uhr eingehen kann. Der Abstimmungsbrief kann auch in der Dienststelle des Gemeindeabstimmungsleiters abgegeben werden. Wer erst am Abstimmungstag den Abstimmungsbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18.00 Uhr dem Abstimmungsvorstand des auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Abstimmungsbezirks zugeht. Näheres ergibt sich aus dem Merkblatt für die Briefabstimmung, das jede/r Briefabstimmende mit den Briefabstimmungsunterlagen erhält.

6.         Jede abstimmungsberechtigte Person kann ihr Abstimmungsrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 5 Abs. 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes).



Geesthacht, den 07. Juni 2005





gez. Ingo Fokken

Gemeindeabstimmungsleiter



Zum Seitenanfang (nach oben)