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Amtliche Bekanntmachungen

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Geesthacht.  Amtliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Hauptsatzung ausschließlich auf der Website www.geesthacht.de.

In der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Hinweise sowie der Link zu den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Nachrichtlich erfolgt dies auch im Geesthachter Anzeiger.

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Ältere Bekanntmachungen finden Sie im Archiv  




24.01.2018

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Geesthacht

über die 7. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Geesthacht vom 16. Juni 2003

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 10. November 2017 und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein folgende 7. Änderungssatzung zur Hauptsatzung erlassen:

Artikel 1 

  1. § 10 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    Die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher kann zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten eine Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern einberufen.
  2. § 14 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

    Örtliche Bekanntmachungen und Verkündungen der Stadt Geesthacht werden durch Bereitstellung auf der Internetseite der Stadt Geesthacht www.bekanntmachungen.geesthacht.de veröffentlicht. In den Zeitungen „Geesthachter Anzeiger“ und „Echo-Wochenblatt“ wird bei Bekanntmachungen, die Rechtsetzungsvorhaben betreffen, unter Angabe der Internetadresse hierauf hingewiesen. Dieser Hinweis muss innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Tagen vor der Bereitstellung im Internet erfolgt sein. Der Hinweis in den Zeitungen kann durch einen entsprechenden Hinweis an der vor dem Haupteingang des Rathauses der Stadt Geesthacht, Markt 15, 21502 Geesthacht, aufgestellten Bekanntmachungstafel ersetzt werden. Der Hinweis an der Bekanntmachungstafel erfolgt am Tag der Bereitstellung im Internet. Mit Ablauf des Tages der Bereitstellung im Internet ist die Bekanntmachung bewirkt. Die Bestimmungen der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung (Bekanntmachungsverordnung – BekanntVO) in ihrer jeweils geltenden Fassung sind zu beachten.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Dezember 2017 erteilt.

Geesthacht, den 18.01.2018

Olaf Schulze
Bürgermeister

 


 

 

 

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