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19.07.2011

4. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Geesthacht vom 16. Juni 2003

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

4. Änderungssatzung der Hautsatzung der Stadt Geesthacht
vom 16. Juni 2003

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 24.06.2011 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung erlassen:

Artikel 1

§ 9, Absatz 2 d erhält folgende Fassung:

d) Sozialausschuss

 

 

Zusammensetzung

11 Mitglieder, davon können bis zu 5 Bürger-innen oder Bürger sein, die der Ratsversammlung angehören können (§ 46 abs. 2 GO)

Aufgabengebiet

Sozialhilfe, Seniorenzentrum am Katzberg (auch als Werkausschuss)
Verwaltung der Obdachlosenunterkünfte, Betreuung der Obdachlosen, Kindergärten,
Jugendaufbauwerk, Gesundheitswesen, Jugendpflege (einschl. Kinderspielplätze),
Treffpunkt Oberstadt

 Artikel 2

 Inkrafttreten

 Diese 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Geesthacht  tritt am 24.06.2011 in Kraft.

 Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 12. Juli 2011 erteilt.

Geesthacht, den 14. Juli 2011

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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