Amtliche Bekanntmachung
4. Änderungssatzung der Hautsatzung der Stadt Geesthacht
vom 16. Juni 2003
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung am 24.06.2011 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein folgende 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung erlassen:
Artikel 1
§ 9, Absatz 2 d erhält folgende Fassung:
d) Sozialausschuss
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Zusammensetzung |
11 Mitglieder, davon können bis zu 5 Bürger-innen oder Bürger sein, die der Ratsversammlung angehören können (§ 46 abs. 2 GO) |
Aufgabengebiet |
Sozialhilfe, Seniorenzentrum am Katzberg (auch als Werkausschuss) |
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Geesthacht tritt am 24.06.2011 in Kraft.
Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 12. Juli 2011 erteilt.
Geesthacht, den 14. Juli 2011
Dr. Volker Manow
Bürgermeister