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18.05.2011

3. Änderung des B-Planes Nr. IV/4 »Gewerbegebiet Nord« nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

 

 Plangebiet 

Gelände südlich der Stadtgrenze, westlich der B 404 (Gutenbergstraße), nordwestlich der Motorsportanlage, nördlich der Heidberge


 Übersichtsplan 


Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 10.05.2011 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 3. Änderung des B-Planes Nr. IV/4 und die Begründung werden

vom 14.06.2011 bis 14.07.2011

im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Ziel der Planung ist es, der Nachfrage nach größeren zusammenhängenden Grundstücken nachzukommen und dafür einen Teil der entfallenden Umgehungsstrassenvorhalteflächen in Gewerbeflächen umzuwandeln.

Im Rahmen der Auslegung werden auch umweltrelevante Informationen in Form des Umweltberichtes (als Teil der Begründung) und der Grünordnerische Fachbeitrag ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 407).  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Geesthacht, den 18.05.2011

 

Dr. Volker Manow

Bürgermeister

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