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16.06.2015

2. Nachtragssatzug der Stadt Geesthacht über die Erhebung einer Hundesteuer

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

2. Nachtragssatzung
der Stadt Geesthacht über die Erhebung einer Hundesteuer

 

 

Aufgrund der §§ 4, 27 Abs. 1 und 28 Satz 1 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.09.2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 75) und der §§ 1, 2 und 3 und 18 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.11.2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 740) wird nach Beschlussfassung in der Ratsver­sammlung vom 12.06.2015 folgende 2. Nachtragssatzung erlassen:

  

Art. 1

§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

Die Steuer beträgt jährlich:

für den ersten Hund                                                           120,-- Euro

für den zweiten Hund                                                         160,-- Euro

für jeden weiteren Hund                                                   190,-- Euro

 

Art. 2

Inkrafttreten

Diese Nachtragssatzung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.

 

Geesthacht, den 15.06.2015                                                       (L.S.)

 

Dr. Volker Manow
Bürgermeister 

 

 

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