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05.12.2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Geesthacht für das Haushaltsjahr 2014

 

 

 

 

 

  Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 95b der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 14.11.2014 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 


erhöht um


vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 


gegenüber bisher

nunmehr
festgesetzt auf

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag
der Erträge


7.670.000 €

 


43.955.000 €


51.625.000 €

Gesamtbetrag
der Aufwendungen


2.734.200 €

 


50.552.100 €


53.286.300 €

Jahresüberschuss

 

 

 

 

Jahresfehlbetrag

 

4.935.800 €

6.597.100 €

1.661.300 €

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag
der Einzahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit



7.670.000 €

 



43.475.800 €



51.145.800 €

Gesamtbetrag
der Auszahlungen
aus laufender
Verwaltungstätigkeit



2.734.200 €

 



47.386.900 €



50.121.100 €

Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit



335.000 €

 



801.200 €



1.136.200 €

Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit

 

 



6.097.100 €



6.097.100 €

Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung und die Anlagen liegen während der Öffnungszeiten des Rat­hauses im 3. Stock, Zimmer 307 zur Einsichtnahme aus.

Geesthacht, den 04. Dezember 2014

 

 

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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