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Amtliche Bekanntmachungen

Auf dieser Seite finden Sie die jeweils aktuellen amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Geesthacht.  Amtliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß der Hauptsatzung ausschließlich auf der Website www.geesthacht.de.

In der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Hinweise sowie der Link zu den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Nachrichtlich erfolgt dies auch im Geesthachter Anzeiger.

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Ältere Bekanntmachungen finden Sie im Archiv  




26.04.2017

Öffentliche Bekanntmachung des Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Auseinandersetzungsbehörde -

Beschluss über die Verwaltungs- und Vertretungsregelungssache der Teilnehmergesamtheit Grünhof-Tesperhude, Kreis Herzogtum-Lauenburg

Für die Teilnehmergesamtheit Grünhof-Tesperhude ist es aus verfahrensrechtlichen Gründen erforderlich, die aktuellen Grundbuchbezeichnungen der Stammstellen amtlich festzustellen. Im Grundbuch der Teilnehmergesamtheit Grünhof-Tesperhude Grundbuch Geesthacht
Blatt 4212 – sind z. Z. „die jeweiligen Eigentümer der Stammstellen Grünhof-Tesperhude im Grundbuch von Geesthacht“ eingetragen.

Es ist beschlossen, nunmehr im Grundbuch der Interessentenschaft nachfolgende aktuelle Grundbuchbezeichnungen eintragen zu lassen:

Grundbuch von Geesthacht Blatt: 283, 632, 703, 822, 1021, 1111, 1296, 1441, 4476, 11645, 11695, 11696, 12132, 12224

Die Beschlussfassung wird gemäß § 7 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 02. April 1887 i. d. F. der Bekanntmachung vom 31.12.1971 (GVOBL 1971 S. 182) hiermit öffentlich bekanntgegeben.

Begründung:
Im Hinblick auf die geplanten Substanzverfügungen und letztlich Auflösung der Interessentenschaft ist es aus verfahrensrechtlichen Gründen erforderlich, die neuesten Stammstellengrundbuchbezeichnungen und damit auch den Kreis der aktuell berechtigten Interessenten amtlich zu beschließen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in 24837 Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage
erhoben werden. (§68 Abs. 1 Ziff. 1 und Abs. 2, §81 VwGO).


Kiel, den 20. April 2017 (L.S.)



Vorstehende Öffentliche Bekanntmachung wird hiermit satzungsgemäß in der Stadt Geesthacht öffentlich bekanntgegeben.

Geesthacht, den 24. April 2017

 

Olaf Schulze

Bürgermeister


 

 

 

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