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29.10.2010

Öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. IX/9 »Nördlich Dünenstraße, westlich Marzahner Straße«

Plangebiet:      Nördlich der Dünenstraße, westlich der Marzahner Straße (Flurstücke 9704, 10567,10568, 10760, 11154 und 11155)

Übersichtsplan:
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Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 25.10.2010 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änd. des B-Planes IX/9 und die Begründung werden 

vom 15.11.2010 bis 14.12.2010 

im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4.Stock Fachdienst Stadtplanung, während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. 

Ziel der Planung ist die Umwandlung einer Grünfläche in eine gewerbliche Baufläche. 

Im Rahmen der Auslegung werden auch umweltrelevante Informationen in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung) und des Grünordnerischen Fachbeitrags ausgelegt. 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 407). 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Geesthacht, den 27.10.2010

 

Dr. Volker Manow

Bürgermeister

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