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13.01.2012

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des B-Planes Nr. V/13 A »südlich Wilhelm-Mittendorf-Stieg« nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

 

 

 

  
Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des B-Planes Nr. V/13 A „südlich Wilhelm-Mittendorf-Stieg“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

Plangebiet:  südlich des Wilhelm-Mittendorf-Stiegs, westlich des Helga-Weiße-Wegs, nördlich des Spielplatzes, östlich der Wilhelm-Holert-Straße

Übersichtsplan: 



Der vom Ausschuss für Planung und Umwelt in der Sitzung vom 10.01.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des B-Planes Nr. V/13 A und die Begründung werden

vom 30.01.2012 bis 29.02.2012 

im Rathaus der Stadt Geesthacht, Markt 15, im 4. Stock Fachdienst Stadtplanung während der Öffnungszeiten des Rathauses zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. 

Ziel der Planung ist es, eine Reihenhausbebauung zu ermöglichen. 

Im Rahmen der Auslegung werden auch umweltrelevante Informationen in Form des Umweltberichtes (als Teil der Begründung) und der Grünordnerische Fachbeitrag ausgelegt. 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen (Zimmer 407).  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 S. 2, 2.HS BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Geesthacht, den 12.01.2012 

Dr. Volker Manow
Bürgermeister

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