Hintergrund der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB sind die Änderungen und Ergänzungen des Planentwurfs nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung Träger öffentlicher Belange. Der Bebauungsplan hat bereits vom 10. April 2018 bis 11. Mai 2018 öffentlich ausgelegen. Im Rahmen der Auslegung und der Beteiligung der TÖBs sind Stellungnahmen eingegangen, die zu Änderungen/ Ergänzungen des Entwurfes geführt haben. Unter anderem sind Schutzstreifen entlang der bestehenden Alleen und Knickstrukturen festgelegt worden, die eine Anpassung der Gewerbefläche und der entsprechenden Baufenster erfordern. Da es sich um inhaltliche Änderungen der Planunterlagen handelt, muss gemäß § 4a Abs. 2 BauGB eine erneute Beteiligung durchgeführt werden. Es wird auf die beschränkte Beteiligungsmöglichkeit, bei der lediglich Stellungnahmen zu Änderungen/ Ergänzungen des Entwurfs abgegeben werden können. Die Änderungen/ Ergänzungen werden im Entwurf deutlich hervorgehoben (rot markiert).
Geesthacht, den 06.08.2018
Olaf Schulze
Bürgermeister