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 Kontakt

Fachdienst Stadtplanung
Leitung: Kai-Uwe Oberthür
Markt 15
21502 Geesthacht Adresse über Google Maps anzeigen

Telefon 04152 13-296
FAX 04152 13-474
Symbol E-Mail E-Mail oder Kontaktformular
Raum Raum 404 (4. OG)
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 Öffnungszeiten 
 

Mo. + Mi. + Fr.   08:30 Uhr  - 12:00 Uhr
Di.                      07:30 Uhr  - 12:00 Uhr
Do.                     08:30 Uhr  - 12:00 Uhr
                   und 14:00 Uhr  - 18:30 Uhr 

 Dienstleistungen


Bauleitplanung

Landschaftsplanung

Flächennutzungsplanung

Städtebauliche Rahmenplanung


Bebauungsplanung

Vorhaben- und Erschließungspläne



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Bauen allgemein

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Geesthacht an die Elbe

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Stadt Geesthacht,
Fachdienst 23 - Stadtplanung


 Arbeitsbereich


Der Fachdienst Stadtplanung erarbeitet städtebauliche Konzepte, Rahmenpläne, Flächennutzungs­pläne und Bebauungspläne sowie Einzelprojekte, um städtebauliche Vorstellungen festzulegen.
Alle Pläne müssen von der Ratsversammlung der Stadt Geesthacht beschlossen werden.
 
Die MitarbeiterInnen informieren die BürgerInnen über städtebauliche Entwicklungsabsichten, die Flächennutzungsplanung, zu Inhalt und Bedeutung einzelner Bebauungspläne und über Einzelprojekte.
 
Sie führen die Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der einzelnen Pläne durch und beteiligen die BürgerInnen (Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verbände, Energieträger usw.) im erforderlichen Umfang an den Planverfahren.
 
Auf der Internetseite der Stadt Geesthacht und unter Angabe der Internetadresse  www.bekanntmachungen.geesthacht.de sowie durch einen Hinweis in der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Termine für Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie Beschlüsse des Ausschusses für Planung und Umwelt sowie der Ratsversammlung zu den einzelnen Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, bzw. deren Änderungen, veröffentlicht.

Die Themen der Stadtplanung werden politisch im Ausschuss für Planung und Umwelt sowie im Ausschuss für Bau und Verkehr beraten und ggf. beschlossen.

Sie haben ein Grundstück in Geesthacht bzw. beabsichtigen ein Grundstück zu erwerben und möchten sich über baurechtliche Vorraussetzungen, zulässiges Maß der Nutzungen oder Gestaltungsfragen Ihres (zukünftigen) Grundstückes informieren?
 
In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gern über das Bestehen von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen für bestimmte Grundstücke sowie den zugehörigen Festsetzungen. 

Ein Übersichtsplan unter dem Punkt Projekte/Bebauungspläne zeigt alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Geesthacht im Überblick. Dort können Sie auch die einzelnen Pläne und zugehörigen Begründungen einsehen. 

Bei Fragen zu Bereichen außerhalb von Bebauungsplänen wenden Sie sich bitte an die Bauberatung der Bauaufsicht.
 
Beim Fachdienst Stadtplanung können Sie rechtsverbindliche Bebauungspläne einsehen oder gegen eine Gebühr erwerben.
 
Gern geben wir Ihnen Auskunft über die Ziele und Maßnahmen der angestrebten städtebaulichen Entwicklung in der Stadt Geesthacht.   
 
Hinweis:
Im persönlichen Beratungsgespräch werden mündliche Auskünfte erteilt. Durch die Auskünfte entsteht kein Rechtsanspruch, da im Beratungsgespräch nicht bekannte Sachverhalte eine andere Entscheidung im bauordnungsrechtlichen Verfahren erforderlich machen können. Ebenso besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Auch besteht auf den gesamten Internetauftritt des Fachdienstes Stadtplanung kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Autor: Stadtplanung