Der Fachdienst Stadtplanung erarbeitet städtebauliche Konzepte, Rahmenpläne, Flächennutzungspläne und Bebauungspläne sowie Einzelprojekte, um städtebauliche Vorstellungen festzulegen.
Alle Pläne müssen von der Ratsversammlung der Stadt Geesthacht beschlossen werden.
Die MitarbeiterInnen informieren die BürgerInnen über städtebauliche Entwicklungsabsichten, die Flächennutzungsplanung, zu Inhalt und Bedeutung einzelner Bebauungspläne und über Einzelprojekte.
Sie führen die Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung der einzelnen Pläne durch und beteiligen die BürgerInnen (Öffentlichkeitsbeteiligung) sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verbände, Energieträger usw.) im erforderlichen Umfang an den Planverfahren.
Auf der Internetseite der Stadt Geesthacht und unter Angabe der Internetadresse www.bekanntmachungen.geesthacht.de sowie durch einen Hinweis in der Lauenburgischen Landeszeitung (Geesthachter Zeitung) werden die Termine für Öffentlichkeitsbeteiligungen sowie Beschlüsse des Ausschusses für Planung und Umwelt sowie der Ratsversammlung zu den einzelnen Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, bzw. deren Änderungen, veröffentlicht.
Die Themen der Stadtplanung werden politisch im Ausschuss für Planung und Umwelt sowie im Ausschuss für Bau und Verkehr beraten und ggf. beschlossen.
Sie haben ein Grundstück in Geesthacht bzw. beabsichtigen ein Grundstück zu erwerben und möchten sich über baurechtliche Vorraussetzungen, zulässiges Maß der Nutzungen oder Gestaltungsfragen Ihres (zukünftigen) Grundstückes informieren?
In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gern über das Bestehen von rechtsverbindlichen Bebauungsplänen für bestimmte Grundstücke sowie den zugehörigen Festsetzungen.
Ein Übersichtsplan unter dem Punkt Projekte/Bebauungspläne zeigt alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Geesthacht im Überblick. Dort können Sie auch die einzelnen Pläne und zugehörigen Begründungen einsehen.
Bei Fragen zu Bereichen außerhalb von Bebauungsplänen wenden Sie sich bitte an die Bauberatung der Bauaufsicht.
Beim Fachdienst Stadtplanung können Sie rechtsverbindliche Bebauungspläne einsehen oder gegen eine Gebühr erwerben.
Gern geben wir Ihnen Auskunft über die Ziele und Maßnahmen der angestrebten städtebaulichen Entwicklung in der Stadt Geesthacht.
Hinweis:
Im persönlichen Beratungsgespräch werden mündliche Auskünfte erteilt. Durch die Auskünfte entsteht kein Rechtsanspruch, da im Beratungsgespräch nicht bekannte Sachverhalte eine andere Entscheidung im bauordnungsrechtlichen Verfahren erforderlich machen können. Ebenso besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Auch besteht auf den gesamten Internetauftritt des Fachdienstes Stadtplanung kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.