Willkommen beim Formularservice
In diesem Bürger-Service-Bereich finden Sie Formulare der Stadt Geesthacht - thematisch sortiert und zum praktischen Download für Sie vorbereitet.
Ziel ist es, unsere Dienstleistung ergänzend technikgestützt anzubieten, um den Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Einrichtungen Zeit und Wege zu ersparen.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften müssen die Formulare zurzeit noch ausgedruckt werden und danach handschriftlich unterschrieben per Post zugesandt werden. Auch das persönliche Erscheinen können wir Ihnen zunächst nur in einigen Fällen ersparen. Demnächst werden jedoch die ersten Formulare, für die keine Unterschrift notwendig ist, online übermittelbar sein.
Bei erstmaliger Antragstellung lesen Sie bitte unsere Hinweise zu dem Anliegen in unserem Bürgerinformationssystem (BIS). Sie finden neben jedem Formular einen Link auf die entsprechende Aufgabe. Dort erfahren Sie ebenfalls den zuständigen Sachbearbeiter, den Sie bei Fragen direkt kontaktieren können.
Da wir dem Anspruch auf Sicherheit und Plattformunabhängigkeit der Vordrucke gerecht werden wollen, haben wir Formulare als PDF-Dateien bereitgestellt. Fast alle PDF-Formulare sind "interaktiv" und können direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Die Eingabefelder können entweder durch einen Mausklick oder mit der Tabulatortaste aktiviert werden. Felder zum Ankreuzen werden durch einen Mausklick markiert.
Zuschüsse
Zuwendungsantrag für Veranstaltungen und Beschaffungen
(Dieser Antrag kann per Post zugesandt werden)
Für gemeinschaftsbildende Veranstaltungen und die Beschaffung von Sachwerten können Zuschüsse beantragt werden.
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- Zuwendungsantrag für Jugendfreizeiten u.a.
(Dieser Antrag kann per Post zugesandt werden)
Jugenderholungsmaßnahmen, internationale Begegnungen und Grund-/Fortbildungslehrgänge für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der außerschulischen Jugendbildung können Zuschüsse beantragen.
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weitere Informationen - Kids in die Clubs
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- Antrag für die Plakatierung
(Dieser Antrag kann per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden)
Bei Nutzung der öffentlichen Straße für Plakatierungen (Sondernutzung) benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie mit diesem Formular beantragen können.
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weitere Informationen - Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Straßen
(Dieser Antrag kann per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden)
Bei Nutzung der öffentlichen Straße für zum Beispiel Lagerung von Baumaterial oder Aufstellung eines Container zur Entsorgung benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie mit diesem Fomular beantragen können.
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weitere Informationen - Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
(Dieser Antrag kann per Post, Fax oder E-Mail eingereicht werden)
Mit diesem Formular können Absicherungsmaßnahmen und Sperrungen für Baustellen beantragt werden.
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weitere Informationen - Antrag auf Überprüfung der Straßenreinigungsfront(en)
(Dieser Antrag kann per Post,Fax oder E-Mail eingereicht werden)
Zur Überprüfung der Straßenreinigungsfronten, die als Grundlage für die Gebühren festgesetzt werden, besteht die Möglichkeit dieses Formular zu benutzen. Grund für eine Überprüfung der Frontlänge kann eine Veränderung durch einen Verkauf oder eine Grundstücksteilung sein.
Außerdem besteht ein Erstattungsanspruch bei Einstellung der Straßenreinigung, z.B. durch Baustellen, von mehr als 30 Tagen, die Sie mit diesem Formular überprüfen lassen können.
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Formulare Baurecht / Baugrundstück
- Bauantrag / Bauanzeige
(Dieser Antrag kann per Post übersandt werden)
Für die korrekte Anfertigung eines Bauantrages oder einer Bauanzeige sind von Ihnen viele Dinge zu beachten und einige Unterlagen bereitzustellen. Wenden Sie sich für eine Beratung an die Mitarbeiter der Bauaufsicht.
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weitere Informationen - Bewerbung um ein Baugrundstück
(Dieser Antrag kann per Post oder Fax eingereicht werden)
Angaben für den Erwerb eines städtischen Baugrundstückes zur Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines Reihenhauses.
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weitere Informationen - Vordruck für Feuerungsanlagen
(Dieser Antrag kann per Post oder Fax eingereicht werden)
Vordruckzur Einholung der Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegermeisters
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Antrag auf Genehmigung der Grundstücksentwässerung
der Stadt Geesthacht
Genehmigung / Befreiung vom Anschlußzwang
Anlage 1 zum Antrag Gründstücksentwässerung
- Gewerbebetriebe -
Erläuterungen zum Antragsformular
Antrag auf vorübergehende Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Abwasseranlage
Antrag auf Genehmigung des Anschlussesan die öffentliche Abwasseranlage, gem. § 4 der Abwassersatzung der Stadt Geesthacht, Herstellung von Anschlussleitungen bzw. deren Veränderung im öffentlichen Grund
Hinweise für den Betreiber einer Entwässerungsanlage
Alle vorstehenden Anträge können per Post oder Fax eingereicht werden
- Gewerbe-Anmeldung
(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)
Die Anmeldung ist in der Gemeinde vorzunehmen, in deren Bereich der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat. Die Anmeldung ist kostenpflichtig.
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weitere Informationen - Gewerbe-Ummeldung
(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)
Kriterien für die Ummeldung des Gewerbes sind die Verlegung des Betriebes innerhalb der Stadt sowie die Änderung / Erweiterung der Betriebstätigkeit. Ummeldungen sind kostenpflichtig.
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weitere Informationen - Gewerbe-Abmeldung
(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)
Die Aufgabe eines bestehenden Betriebes ist der Stadt mit diesem Formular anzuzeigen. Die Abmeldung ist kostenfrei. Bei Abmeldung wegen Verlegung in einen anderen Meldebezirk beträgt die Gebühr 10 €.
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weitere Informationen - Erlaubnis nach § 34a GewO
(Dieser Antrag muss persönlich im Gewerbeamt abgegeben werden)
Die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes ist kostenpflichtig.
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Formulare Steuer- und Finanzwesen
- Einzugsermächtigung
(Dieser Antrag kann per Post oder Fax eingereicht werden)
Die Stadt Geesthacht ist bemüht, den Zahlungsverkehr zu vereinfachen und zu erleichtern. Aus diesem Grund wurde bereits vor Jahren das arbeits- und zeitsparende Lastschriftverfahren für wiederkehrende Zahlungen an die Stadtkasse eingeführt. Ein überzahlter Betrag wird automatisch erstatttet.
Nutzen auch Sie die Vorteile und schließen sich dem Verfahren an, indem Sie der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilen. Der Widerruf ist jederzeit möglich. Bei Änderungen der Bankverbindung oder Kontonummer senden Sie der Stadtkasse bitte eine neue Einzugsermächtigung oder eine schriftliche Mitteilung zu, da Ihnen ansonsten Kosten für eine Rückbuchung entstehen können.
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weitere Informationen - An- und Abmeldung von Geräten zur Spielgerätesteuer
(Dieser Antrag kann per Post oder Fax eingereicht werden)
Die Stadt Geesthacht erhebt für das Halten von automatischen Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten eine Steuer.
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- Anforderung einer Personenstandsurkunde
(Sie können den Antrag direkt an Ihrem PC ausfüllen und ausdrucken. Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular mit Ihrer persönlichen Unterschrift versehen an das Standesamt Geesthacht, Markt 15, 21500 Geesthacht. Die Zusendung der Urkunde(n) erfolgt per Nachnahme. Bitte lesen Sie vor Antragstellung unbedingt die entsprechenden Hinweise und die Höhe der Gebühren in unserem
Bürger-Info-System)
Folgende Urkunden können Sie bestellen:
- Urkunden aus dem Geburtsregister, wenn die Beurkundung nicht länger als 110 Jahre zurückliegt
- Urkunden aus dem Eheregister, wenn die Beurkundung nicht länger als 80 Jahre zurückliegt
- Urkunden aus dem Lebensparnterschaftsregister oder
- Urkunden aus dem Sterberegister, wenn die Beurkundung nicht länger als 30 Jahre zurückliegt.
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- Grillplatzreservierung
(Dieser Antrag kann per Post oder Fax eingereicht werden)
Direkt an der Elbe befinden sich drei Grillplätze, die für private Feste und für ein gemütliches Beisammensein von allen Einwohnerinnen und Einwohnern kostenlos genutzt werden können. Ein WC-Wagen kann jedoch bei der Reservierung kostenpflichtig angefordert werden.
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weitere Informationen - Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins
(Dieser Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen im Einwohnermeldeamt eingereicht werden)
Wer den Fischfang ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein mit sich führen und diesen auf Verlangen vorzeigen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist.
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weitere Informationen - Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Osterfeuers/Lagerfeuers
(Dieser Antrag kann per Post oder Fax eingereicht werden)
Möchten Sie ein Lagerfeuer abbrennen? Aus Gründen der Sicherheit müssen Sie das Feuer bei der Ordnungsbehörde anmelden und genehmigen lassen. Benutzen Sie dazu diesen Antrag.
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